Informationen Joomla! - a dinamikus portálmotor és tartalomkezelő rendszer http://www.patikvarga.hu/index.php 2024-05-19T11:53:18Z Joomla! 1.5 - Open Source Content Management Informationen zum Insolvenzverfahren 2012-11-26T06:48:07Z 2012-11-26T06:48:07Z http://www.patikvarga.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=123%3Aismertet-a-csdeljarasrol&catid=27%3Ainformaciok&Itemid=92&lang=de Administrator koppany.kovacs@patikvarga.hu <p>(In Fällen, die nach dem 1. März 2012 eingeleitet wurden)</p> <p>Das Konzept des Insolvenzverfahrens:</p> <p>Konkursverfahren sind Verfahren, bei denen der Schuldner einen Zahlungsaufschub erhält, um einen Konkursvergleich abzuschließen, und versucht, einen Konkursvergleich abzuschließen.</p> <p>Eröffnung des Insolvenzverfahrens:</p> <p>Ein Konkursantrag kann von einem Schuldner oder Gläubiger gestellt werden, der seine Forderung im Konkursverfahren statt im Liquidationsverfahren durchsetzen will.</p> <p>Ein Schuldner darf keinen Konkurs anmelden, wenn gegen ihn ein Konkursverfahren anhängig ist oder wenn gegen ihn ein Liquidationsantrag gestellt und bereits ein Liquidationsbeschluss ergangen ist.</p> <p>(In Fällen, die nach dem 1. März 2012 eingeleitet wurden)</p> <p>Das Konzept des Insolvenzverfahrens:</p> <p>Konkursverfahren sind Verfahren, bei denen der Schuldner einen Zahlungsaufschub erhält, um einen Konkursvergleich abzuschließen, und versucht, einen Konkursvergleich abzuschließen.</p> <p>Eröffnung des Insolvenzverfahrens:</p> <p>Ein Konkursantrag kann von einem Schuldner oder Gläubiger gestellt werden, der seine Forderung im Konkursverfahren statt im Liquidationsverfahren durchsetzen will.</p> <p>Ein Schuldner darf keinen Konkurs anmelden, wenn gegen ihn ein Konkursverfahren anhängig ist oder wenn gegen ihn ein Liquidationsantrag gestellt und bereits ein Liquidationsbeschluss ergangen ist.</p> Informationen zur Liquidation 2012-11-26T06:43:12Z 2012-11-26T06:43:12Z http://www.patikvarga.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=122%3Aismertet-a-vegelszamolasrol&catid=27%3Ainformaciok&Itemid=92&lang=de Administrator koppany.kovacs@patikvarga.hu <p>Im Falle der Liquidation der Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger besteht, sofern die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist und das auf die Gesellschaft anwendbare Recht nichts anderes vorsieht, eine Liquidationsstelle.</p> <p>1. Hindernisse für das Liquidationsverfahren</p> <p>Liquidation nicht möglich:</p> <p>• mit Eingang des Insolvenzbeschlusses der Gesellschaft und mit Anordnung der Liquidation wird die laufende Liquidation beendet. • wenn das Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft der Gesellschaft oder dem Registergericht mitteilt, dass gegen die Gesellschaft eine strafrechtliche Maßnahme ergriffen werden kann, in welchem ​​Fall die bereits begonnene Liquidation nicht abgeschlossen werden kann.</p> <p>2. An welches Gericht muss ich mich wenden, um vor Gericht zu gehen?</p> <p>In außergerichtlichen Liquidationsverfahren ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft tätig.</p> <p>3. Liquidationsbeschluss</p> <p>Im Falle der Liquidation der Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger besteht, sofern die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist und das auf die Gesellschaft anwendbare Recht nichts anderes vorsieht, eine Liquidationsstelle.</p> <p>1. Hindernisse für das Liquidationsverfahren</p> <p>Liquidation nicht möglich:</p> <p>• mit Eingang des Insolvenzbeschlusses der Gesellschaft und mit Anordnung der Liquidation wird die laufende Liquidation beendet. • wenn das Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft der Gesellschaft oder dem Registergericht mitteilt, dass gegen die Gesellschaft eine strafrechtliche Maßnahme ergriffen werden kann, in welchem ​​Fall die bereits begonnene Liquidation nicht abgeschlossen werden kann.</p> <p>2. An welches Gericht muss ich mich wenden, um vor Gericht zu gehen?</p> <p>In außergerichtlichen Liquidationsverfahren ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft tätig.</p> <p>3. Liquidationsbeschluss</p> Abwicklung im Liquidationsverfahren 2012-11-26T06:26:07Z 2012-11-26T06:26:07Z http://www.patikvarga.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=121%3Aegyezseg-a-felszamolasi-eljarasban&catid=27%3Ainformaciok&Itemid=92&lang=de Administrator koppany.kovacs@patikvarga.hu <p>1. Allgemeine Probleme</p> <p>Zwischen den Gläubigern und dem Schuldner besteht bis zur Vorlage der Schlussbilanz jederzeit 40 Tage nach Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses eine Einigung. Alle, die sich nicht als Gläubiger in das Liquidationsverfahren eingetragen haben, können im Vergleichsfall nach Beendigung des Verfahrens ihre Forderung gegenüber dem Schuldner nicht geltend machen.</p> <p>1. Allgemeine Probleme</p> <p>Zwischen den Gläubigern und dem Schuldner besteht bis zur Vorlage der Schlussbilanz jederzeit 40 Tage nach Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses eine Einigung. Alle, die sich nicht als Gläubiger in das Liquidationsverfahren eingetragen haben, können im Vergleichsfall nach Beendigung des Verfahrens ihre Forderung gegenüber dem Schuldner nicht geltend machen.</p> Verpflichtungen des Schuldners in Liquidation 2012-08-29T13:56:55Z 2012-08-29T13:56:55Z http://www.patikvarga.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=67%3Aadost-terhel-koetelezettsegek-felszamolasnal&catid=27%3Ainformaciok&Itemid=92&lang=de Administrator koppany.kovacs@patikvarga.hu <p>Wir fordern den Leiter der in Liquidation befindlichen Betriebsorganisation auf, seinen Pflichten nach § 31 Cstv nachzukommen. Innerhalb dieser muss der Schuldner am Tag vor dem Beginn der Liquidation ein Schlussinventar und einen Jahresbericht (vereinfachter Jahresbericht) erstellen und innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Beginns der Liquidation dem Insolvenzverwalter und der Steuerbehörde vorlegen vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild und die Veränderungen der Finanzlage des Schuldners seit Erhalt der Bilanz.</p> <p>Es wird auch darauf hingewiesen, dass die IL von 1991. Gemäß § 26 Abs. 5 des Gesetzes ist der Schuldner verpflichtet, nach Erhalt des Liquidationsbeschlusses 1. Grades (bis zum Bestellung wird endgültig). Ein Cstv. Gemäß § 31 (1) (i) ist der Leiter der in Liquidation befindlichen Geschäftsorganisation verpflichtet, die dem Liquidator zugewiesenen HUF 100.000 innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Liquidation zur Verfügung zu stellen.</p> <p>Bitte überweisen oder zahlen Sie den Betrag an unser Unternehmen unter OTP Bank NYrt. 11743002-20197519. S. auf das Bankkonto des Schuldners unter Angabe der Geschäftseinheit des Schuldners, damit sie dann auf das im Namen des Schuldners zu eröffnende Bankkonto überwiesen werden kann.</p> <p>Falls der Überweisung oder Auszahlung Hindernisse entgegenstehen, geben Sie dies bitte an.</p> <p>Wir fordern den Leiter der in Liquidation befindlichen Betriebsorganisation auf, seinen Pflichten nach § 31 Cstv nachzukommen. Innerhalb dieser muss der Schuldner am Tag vor dem Beginn der Liquidation ein Schlussinventar und einen Jahresbericht (vereinfachter Jahresbericht) erstellen und innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Beginns der Liquidation dem Insolvenzverwalter und der Steuerbehörde vorlegen vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild und die Veränderungen der Finanzlage des Schuldners seit Erhalt der Bilanz.</p> <p>Es wird auch darauf hingewiesen, dass die IL von 1991. Gemäß § 26 Abs. 5 des Gesetzes ist der Schuldner verpflichtet, nach Erhalt des Liquidationsbeschlusses 1. Grades (bis zum Bestellung wird endgültig). Ein Cstv. Gemäß § 31 (1) (i) ist der Leiter der in Liquidation befindlichen Geschäftsorganisation verpflichtet, die dem Liquidator zugewiesenen HUF 100.000 innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Liquidation zur Verfügung zu stellen.</p> <p>Bitte überweisen oder zahlen Sie den Betrag an unser Unternehmen unter OTP Bank NYrt. 11743002-20197519. S. auf das Bankkonto des Schuldners unter Angabe der Geschäftseinheit des Schuldners, damit sie dann auf das im Namen des Schuldners zu eröffnende Bankkonto überwiesen werden kann.</p> <p>Falls der Überweisung oder Auszahlung Hindernisse entgegenstehen, geben Sie dies bitte an.</p>