(In Fällen, die nach dem 1. März 2012 eingeleitet wurden)
Das Konzept des Insolvenzverfahrens:
Konkursverfahren sind Verfahren, bei denen der Schuldner einen Zahlungsaufschub erhält, um einen Konkursvergleich abzuschließen, und versucht, einen Konkursvergleich abzuschließen.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
Ein Konkursantrag kann von einem Schuldner oder Gläubiger gestellt werden, der seine Forderung im Konkursverfahren statt im Liquidationsverfahren durchsetzen will.
Ein Schuldner darf keinen Konkurs anmelden, wenn gegen ihn ein Konkursverfahren anhängig ist oder wenn gegen ihn ein Liquidationsantrag gestellt und bereits ein Liquidationsbeschluss ergangen ist.