Patik, Varga és Társaik Zrt.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Címlap
 

Verpflichtungen des Schuldners in Liquidation

E-Mail Drucken PDF

Wir fordern den Leiter der in Liquidation befindlichen Betriebsorganisation auf, seinen Pflichten nach § 31 Cstv nachzukommen. Innerhalb dieser muss der Schuldner am Tag vor dem Beginn der Liquidation ein Schlussinventar und einen Jahresbericht (vereinfachter Jahresbericht) erstellen und innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Beginns der Liquidation dem Insolvenzverwalter und der Steuerbehörde vorlegen vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild und die Veränderungen der Finanzlage des Schuldners seit Erhalt der Bilanz.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die IL von 1991. Gemäß § 26 Abs. 5 des Gesetzes ist der Schuldner verpflichtet, nach Erhalt des Liquidationsbeschlusses 1. Grades (bis zum Bestellung wird endgültig). Ein Cstv. Gemäß § 31 (1) (i) ist der Leiter der in Liquidation befindlichen Geschäftsorganisation verpflichtet, die dem Liquidator zugewiesenen HUF 100.000 innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Liquidation zur Verfügung zu stellen.

Bitte überweisen oder zahlen Sie den Betrag an unser Unternehmen unter OTP Bank NYrt. 11743002-20197519. S. auf das Bankkonto des Schuldners unter Angabe der Geschäftseinheit des Schuldners, damit sie dann auf das im Namen des Schuldners zu eröffnende Bankkonto überwiesen werden kann.

Falls der Überweisung oder Auszahlung Hindernisse entgegenstehen, geben Sie dies bitte an.

Der Leiter des in Liquidation befindlichen Unternehmens hat eine Liste der nicht verschrottungs- und klassifizierbaren Unterlagen zu erstellen und diese nach Inventar, Archivgut und Vermögen dem Liquidator zu übergeben, Auskunft über laufende Fälle und Verfahren zu erteilen und alle für erfüllt zu erklären seine Verpflichtung zur Herausgabe des Eigentums oder Dokuments.

Darüber hinaus ist der Schuldner verpflichtet, dem Insolvenzverwalter in allen Fällen, in denen die Cstv. § 40 (1) und (2) sowie auf das Rechtsgeschäft oder Engagement.

Der Vertreter des Schuldners hat gegenüber dem Insolvenzverwalter und der zuständigen Umweltaufsichtsbehörde innerhalb von 15 Tagen ab Beginn der Insolvenz eine Erklärung darüber abzugeben, ob Umweltschäden, Umweltbelastungen, für die eine Geldbuße oder eine sonstige Haftung erforderlich ist, oder notwendige Ausgaben entstehen können.

Darüber hinaus ist der Vertreter des Schuldnerunternehmens verpflichtet, auf Verlangen des Insolvenzverwalters Informationen über die Aktivitäten des Schuldners vor der Liquidation bereitzustellen und die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu erleichtern.

Der Vertreter des Schuldners ist verpflichtet, die Arbeitnehmer und die Mitglieder der Genossenschaft sowie die in § 18 des Arbeitsgesetzbuchs bezeichneten Gewerkschaften, den Betriebsrat (Betriebsbevollmächtigten) unverzüglich über die Anordnung der Liquidation zu informieren;

auf Anordnung der Liquidation, der Cstv. Die Inhaber der in Abschnitt 57 (1) (c) / genannten Forderungen werden innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Liquidation benachrichtigt.

Der Leiter des Schuldnerunternehmens muss auch die Namen aller Finanzinstitute offenlegen, die seine Konten führen, die Anzahl der dort geführten Konten und die Immobilienaufzeichnungen der Immobilien, die dem Unternehmen gehören.

Der Insolvenzverwalter macht den Leiter der Geschäftsorganisation des Schuldners darauf aufmerksam, dass das Gericht gemäß § 33 Abs ) des Cstv bis zu 50 % der Einkünfte des Jahres vor dem Beginn der Liquidation oder, wenn die Einkünfte nicht ermittelt werden können, bis zu einer Geldstrafe von bis zu 2 000 000 HUF, auch wenn der Schuldner nicht mehr beschäftigt ist oder ein hochrangiger Beamter existiert nicht mehr.

Ein Mitglied der schuldnerischen Unternehmensorganisation mit mindestens einer Mehrheitsbeteiligung (§ 685 / B des Bürgerlichen Gesetzbuchs) (bei einem Einzelunternehmen ein Mitglied bei einer ungarischen Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens) muss sein haftet für die Zahlung der Geldbuße und der Kosten, die in der oben genannten Weise ermittelt wurden. Ein im Ausland niedergelassenes Unternehmen darf seine Zahlungsverpflichtung aus dieser Sicherungsverpflichtung nicht aus den der Zweigniederlassung zur Verfügung gestellten Vermögenswerten erfüllen.

 

Ez a weboldal cookie-kat használ a hitelesítés, navigáció és egyéb funkciók kezelésére. Honlapunk használatával Ön elfogadja, hogy ilyen típusú cookie-kat helyezhetünk el eszközén. Ha többet szeretne megtudni az általunk használt cookie-król és azok törléséről, olvassa el az adatvédelmi irányelveinket.

Elfogadom a cookie-kat ezen az oldalon.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk