Patik, Varga és Társaik Zrt.

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Címlap Für Angestellte Richtlinien zum Umgang mit Beschwerden
 

Richtlinien zum Umgang mit Beschwerden

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Gültig ab 1. Januar 2012.

Der Zweck des Beschwerdemanagementreglements besteht darin, sicherzustellen, dass die Erledigung von Beschwerden, die bei Patik, Varga és Társaik Gazdasági Tanácsadó Zrt.

Hierzu gilt vorbehaltlich der IL 1991. der gesetzlichen Bestimmungen wurde es notwendig, diese Regelungen zu entwickeln.

ICH.

Eingang von Reklamationen

I./1. Eingegangene Beschwerden werden am Tag ihres Eingangs am Sitz unserer Gesellschaft vom Leiter des Sekretariats (derzeit Balázs Polgár), im Falle einer Behinderung von einem im Büro tätigen stellvertretenden Mitarbeiter mit einem Datumsstempel und einer separaten Registrierung entgegengenommen Nummer. Die erste Ziffer der Registrierungsnummer entspricht der Anzahl der im jeweiligen Jahr eingegangenen Beschwerden, nach der Unterbrechungsmarke ist die Verfahrensnummer des jeweiligen Liquidations- oder sonstigen Insolvenzverfahrens angegeben, nach einer weiteren Unterbrechung das Eingangsjahr.

Reklamationen, die außerhalb der Arbeitszeit (8.00-16.00 Uhr) eingehen, werden am ersten Tag nach Eingang registriert.

Nach Einreichung wird die Beschwerde in zwei weiteren Exemplaren fotokopiert. Das Original ist dem betreffenden Fall beizufügen, die zweite Ausfertigung ist dem Berichterstatter für diesen Fall und die dritte Ausfertigung dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Gesellschaft zuzusenden.

I./2. Nach dem Scannen der eingehenden Beschwerde wird sie gemäß einem separaten Register auf dem zentralen Server im Verzeichnis „Beschwerden“ unter einer separaten Registrierungsnummer abgelegt.

II.

Bewertung der Beschwerde

II./1. Innerhalb von zwei Werktagen sammelt der Sachbearbeiter die im Zusammenhang mit der Beschwerde verfügbaren Unterlagen, fertigt davon eine Fotokopie an und verfasst anschließend eine kurze, prägnante Stellungnahme zur Beschwerde. Angesichts des Hintergrunds des Falls enthält die Präsentation des Berichterstatters eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts und aller früheren Maßnahmen, die in dem Fall ergriffen wurden.

II./2. Die so erstellte Dokumentation ist unverzüglich dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Gesellschaft auszuhändigen.

III.

Prüfung der Beschwerde

III./1. Der Präsident des Verwaltungsrats entscheidet in eigener Kompetenz über die Beschwerde und führt erforderlichenfalls Konsultationen durch. Die Reklamation wird nach Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung bearbeitet. Wird in dem Fall die Beschaffung weiterer Unterlagen, Daten oder eine persönliche Beratung erforderlich, verlängert sich die Verwaltungsfrist um die entsprechende Dauer.

III./2. Bei der Beurteilung der Beschwerde können folgende Entscheidungen getroffen werden:

Zurückweisung der Beschwerde
Annahme der Beschwerde
Fordern Sie weitere Unterlagen an
Fordern Sie eine persönliche Beratung an
Unterrichtung des zuständigen Gerichts
III./3. Zurückweisung der Beschwerde:

Zurückweisung der Beschwerde
Dies kann der Fall sein, wenn sie sich in jeder Hinsicht als unbegründet erweist. In diesem Fall unterrichtet der Prüfer den Beschwerdeführer innerhalb von acht Tagen nach der Eintragung schriftlich und macht ihn darauf aufmerksam, dass er, wenn er das Verfahren des Konkursverwalters in irgendeiner Hinsicht für rechtswidrig hält, beim zuständigen Gericht Widerspruch einlegen kann. Die Bestimmungen der einschlägigen Cstv.

Reklamation akzeptieren:
Hält der Rezensent die Beschwerde für zulässig, teilt er dies dem Beschwerdeführer innerhalb der oben genannten Frist schriftlich mit und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um das durch die Beschwerde aufgeworfene Problem zu beheben.

Auch in diesem Fall ist der Beschwerdeführer wie oben beschrieben zum Widerspruch aufzufordern.

Fordern Sie weitere Unterlagen an
Kann die Beschwerde anhand der vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig geklärt werden, kann der Vorstandsvorsitzende innerhalb von 8 Tagen nach Registrierung der Beschwerde den Beschwerdeführer auffordern, weitere Unterlagen beizufügen. In diesem Fall verlängert sich die Bearbeitungsfrist um den Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen.

Weitere Beratung
Wenn der Beschwerdegutachter dies für erforderlich hält, kann er ein persönliches Gespräch mit dem Beschwerdeführer einleiten. Auf Initiative des Beschwerdeführers kann auch ein persönliches Beratungsgespräch stattfinden. Im Falle einer persönlichen Sitzung müssen der Liquidator und der Vorsitzende des Verwaltungsrats anwesend sein. Über die persönliche Beratung ist in jedem Fall ein Protokoll zu führen.

Unterrichtung des Gerichts
Wenn der Prüfer es für erforderlich hält, übermittelt er dem zuständigen Gericht eine Kopie der Beschwerde zur Information mittels eines Begleitschreibens. Wenn diese Maßnahme erforderlich ist, ist es immer noch obligatorisch, den Beschwerdeführer zu informieren.

Csurgó, 2012. január 2. 

Dr. Varga János

                                                                                                                                                       igazgató

 

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